§ 1 Gegenstand der AGB
Knox Hütte, vertreten durch Erich Heintz, Schanzer Straße 16, 66892 Elschbach, befasst sich mit der Vermietung eines Blockhauses an Feriengäste oder an Firmen als Unterkunft für Monteure. Den Geschäften liegen vorbehaltlich anderer Vereinbarungen nachfolgende AGB zu Grunde.
§ 2 Mietpreis
Kommt es zu einer Buchung, dann gelten die auf dieser Seite angegeben Preise, es sei denn es ist schriftlich etwas anderes ausgehandelt worden. Die verbindliche Buchung der Blockhütte ist dann erfolgt, wenn beide Seiten dies bestätigt haben. Es genügt dabei die Email-Form ohne Unterschrift. Der Mietpreis wie in der aktuellen Preistabelle genannt, bezieht sich nicht auf einen Tag, sondern auf eine Übernachtung. Das bedeutet, die Miete ist für einen Tag weniger als die Anzahl der Aufenthaltstage zu entrichten.
§ 3 Buchung
Eine Buchung wird erst dadurch verbindlich, dass bis spätestens 4 Wochen vor dem Tag der Anreise die Anzahlung in Höhe des in der Preistabelle genannten Betrages erfolgt ist. Durch eine verbindliche Buchung werden ohne weitere Erklärungen diese AGB akzeptiert.
§ 4 Bezahlung
Die Bezahlung des kompletten Mietpreises hat im Voraus durch Überweisung, jedoch spätestens am Anreisetag durch Barzahlung zu erfolgen. Auch die Gebühr für Telefon und Internet ist pauschal im Voraus zu entrichten und wird am Ende des Besuches nach Ablesen des Zählerstandes ausgeglichen.
§ 5 Stornierung
Die Stornierung einer Buchung bleibt kostenlos, sofern dies bis spätestens 4 Wochen vor dem ersten Aufenthalttages erfolgt ist. Danach wird eine Storno-Gebühr in Höhe der Anzahlung erhoben.
§ 6 Kaution
Für die Nutzung des Blockhauses wird eine Kaution in Höhe eines Tagessatzes der belegenden Personen erhoben. Sie ist mit dem Mietpreis zu erstatten und wird bei ordnungsgemäßer Nutzung der Hütte wieder erstattet. Falls von den Mietern aber Schäden verursacht wurden, wird diese Kaution einbehalten und mit den Kosten des tatsächlichen Schadens verrechnet.
§ 7 An- und Abreise
Der Bezug der Hütte am Anreisetag kann frühestens ab 15.00 Uhr erfolgen und muss bis spätestens 20.30 geschehen. Die Abreise hat zwischen 8.00 Uhr und spätestens 10.30 Uhr zu erfolgen. Eine frühere Abreise bedingt den Wegfall der gemeinsamen Begehung (siehe §9), für eine spätere Abreise wird eine weitere Übernachtung berechnet.
§ 8 Schäden
Vom Mieter verursachte Schäden werden in Rechnung gestellt. Sie werden zusammen mit dem Mieter bei einem gemeinsamen Durchgang des Hauses beim Auszug aufgenommen (siehe §9). Sollte der Mieter vor dieser Kontrolle bereits abgereist sein, so genügt die Dokumentation des Vermieters mittels Fotos.
§ 9 Übergabe der Hütte
Sowohl beim Einzug als auch beim Auszug wird die Hütte von Mieter und Vermieter gemeinsam begangen. Damit wird eine ordnungsgemäße Übergabe an den Mieter beim Einzug gewährleistet, andererseits ein ordnungsgemäßes Verlassen dokumentiert. Dabei werden Schäden und Mängel inspiziert und schriftlich festgehalten.
§ 10 Internet
Auf Grund der abgelegenen Lage der Hütte ist der Anschluß ans DSL-Netz leider nicht möglich. Daher erfolgt die Einwahl ins Internet mittels ISDN oder Modem über die Telefonleitung und ist somit gebührenpflichtig. Die Mieter haben dafür Sorge zu tragen, dass das Internet nicht zu illegalen Zwecken genutzt wird. Etwaige Schadensersatzansprüche Dritter bei Zuwiderhandlungen werden dem Mieter zur Last gelegt.
§ 11 Fernsehen
TV-Empfang gehört nicht zum Umfang des Leistungsangebotes, er ist jedoch nach Absprache möglich – ein Fernsehgerät kann dazu gestellt werden.
§ 12 Reinigung
Die Hütte ist besenrein zu verlassen. Die Endreinigung ist inklusive.
§ 13 Nebenkosten
Nebenkosten wie Strom, Wasser, Abwasser usw. sind inklusive, es sei denn vom Mieter werden mutwillig oder fahrlässig weit über den üblichen Rahmen hinaus Kosten verursacht (Bsp. tagelang das Wasser laufen lassen). Diese Kosten werden dann wie Schäden behandelt – siehe §8.
§ 14 Allgemeine Nutzung
Es wird hier auf die Besonderheit “Holzhaus” hingewiesen. Daher ist es fast schon selbstverständlich, dass im ganzen Haus das Rauchen verboten ist. Ebenso sind ab der Garderobe keine Straßenschuhe gestattet – bitte Hauschuhe mitbringen. Bettwäsche für Monteure wird gestellt, Feriengäste bringen bitte Ihre eigene Bettwäsche mit. Küchengegenstände wie Töpfe, Pfannen, Geschirr und Bestecke sind ausreichend vorhanden, ein Kühlschrank mit Gefrierfach gehört zur Ausstattung der Hütte. Haustiere sind nicht erlaubt.
§ 15 Gerichtstand
Erfüllungsort ist 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Gerichtsstand ist 66849 Landstuhl.
§ 16 Schlussbestimmung
Werden einzelne Punkte dieser AGB zwischen den Vertragspartnern individuell vereinbart oder sollten einzelne Punkte unwirksam werden, so bleiben die anderen Punkte jedoch davon unberührt behalten ihre Wirksamkeit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften.